Hausratversicherung
Allgemeines zur Hausratversicherung
Die Hausratversicherung ersetzt Ihnen Schäden, die durch Feuer oder andere Gefahren an Ihrem Hab und Gut entstehen. Auch kleinere Schäden, z.B. ein gebrochenes Leitungswasserrohr setzt die ganze Wohnung unter Wasser oder nach de m Rückkehr aus dem Urlaub stellen Sie fest, dass nach einem Einbruch die Wohnung halb leer und verwüstet ist, können Ihr Finanzbudget stark belasten. Hier hilft Ihnen die Hausratversicherung uns erstattet Ihnen die entstanden Kosten.
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Welche Gefahren abgedeckt werden
Die Hausratversicherung kommt für Schäden auf, die durch Brand, Blitzschlag, Explosion, ausgelaufenes Leitungswasser, Sturm und Hagel oder Einbruchdiebstahl
und auch Vandalismus und Raub verursacht werden.
In der Hausratversicherung zahlen Sie die Beiträge für Schäden, die durch die v.g. Ereignisse entstehen können. Schäden durch andere Ereignisse sind nicht versichert, demnach erhalten Sie auch keine Leistung. Die Versicherungsbedingungen definieren sehr genau was ein Feuer ist, einen Einbruchdiebstahl darstellt usw. Diese Definitionen sind maßgebend.
Allgemeine Leistungseinschränkungen
Geleistet wird nicht für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt wurden.
Nicht versichert sind: Schäden die durch einfachen Diebstahl (z. B. Trickdiebstahl,
Entwendung von Gegenständen durch geöffnete Fenster bzw. Terrassentüren) entstanden sind.
Beruflich genutzte Handelsware oder auch der Hausrat in Möbelwagen oder im Auto während eines Umzuges sind ebenfalls nicht im Versicherungsumfang automatisch eingeschlossen.
Nicht versichert sind: Schäden die durch Plantsch- oder Reinigungswasser verursacht sind,Wasser aus Sprinkleranlagen oder Düsen von Berieselungsanlagen, Grundwasser, stehendes oder fließendes Wasser, Hochwasser- oder Witterungsniederschlag
(Regen) oder durch diese Ereignisse hervorgerufener Rückstau.
Die Versicherer zahlen ab Windstärke 8, wenn Hausrat, Gebäude oder Betrieb gegen Sturmschäden versichert sind. Hier gilt: Sturm ist eine »wetterbedingte Luftbewegung von mindestens Windstärke 8«.
Hinweis: Maßgeblich sind immer die Allgemeinen Versicherungsbedingungen und unterschiedlichen Tarife der Versicherer.
Versicherungsort und Außenversicherung
Der Versicherungsort ist Ihre Wohnung. Hierzu zählen auch Räume und Nebengebäude auf dem Grundstück, wie z. B. Keller, Waschküchen und Schuppen, die ausschließlich von Ihnen genutzt werden.
Aber auch in gemeinschaftlich genutzten Räumen sind der Wäschetrockner, die Waschmaschine versichert, die Ihnen gehören. Garagen zählen auch zum Versicherungsort, wenn sie nicht direkt auf dem Grundstück, aber in dessen Nähe stehen. Der Eigentümer muss eine minimale Beobachtungs- und Überwachungsmöglichkeit über die Sachen haben. Darüber gibt es die Außenversicherung. Hiernach sind Hausratgegenstände weltweit auch dann versichert, wenn sie sich nicht in Ihrer Wohnung befinden. Voraussetzungen hierfür sind, dass die Sachen Ihnen oder jemandem, mit dem Sie in häuslicher Gemeinschaft leben, gehören (nicht Untermieter) und dass sich die Sachen nur vorübergehend (i.d.R. bis maximal drei Monate) nicht in Ihrer Wohnung befinden.
Der Hausrat ist auch versichert, wenn Sie ihn auf einer Reise mitnehmen. Nicht versichert sind dagegen Sachen, die Sie für längere Zeit mit ins Ferien-/Wochenendhaus mitnehmen.
Hält sich der Versicherungsnehmer oder eine mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebende Person zur Ausbildung, zur Erfüllung von Wehrpflicht oder Zivildienst außerhalb der Wohnung auf, so gilt dies solange als vorübergehend, wie sie nicht dort einen eigenen Haushalt gegründet haben.
Für Sturm- und Hagelschäden besteht Außenversicherungsschutz nur, wenn sich die Sachen in Gebäuden befinden.
Bei Raub besteht Außenversicherungsschutz auch dann, wenn der Raub an einer Person begangen wird, die mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft lebt.
Versicherter Hausrat, der sich vorübergehend in einem Wasserfahrzeug verschlossenen Innenraum (Kajüte, Backkiste oder ähnliches) eines Wassersportfahrzeuges befindet und von einem Dieb durch Aufbrechen entwendet, zerstört oder beschädigt wurde. Die Kajüte, die Backkiste etc. müssen mindestens durch ein Vorhängeschloss gesichert sein. Vorraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass die genannten Räumlichkeiten fest umschlossen sind. Planen, Persenninge oder ähnliches gelten nicht als fest umschlossen. Wertsachen, Geld, Urkunden und Wertpapiere sind nicht versichert.
Entschädigung wird geleistet, wenn der Diebstahl zwischen 6 Uhr und 22 Uhr begangen worden ist, oder wenn das Wasserfahrzeug nach beendetem Gebrauch an einem für die Öffentlichkeit nicht zugänglichen Liegeplatz festgemacht war.
In der Außenversicherung gelten für bestimmte Schäden Einschränkungen. Auch ist die Entschädigungsgrenze auf einen bestimmten Prozentsatz (z. B. 10%) der Versicherungssumme begrenzt. Deckungserweiterungen sind zum Teil möglich.
Welche Sachen versichert sind
Alle zum Hausrat gehörenden Einrichtungsgegenstände (z. B. Möbel, Gardinen, Teppiche etc.) und Gebrauchsgegenstände (z. B. Waschmaschinen, Geschirr oder Besteck) oder Verbrauchssachen (z. B. Speisekammerinhalt) sind versichert.
Auch die beruflich genutzten Arbeitsgeräte (z. B. Werkzeuge, PC oder der Laptop) sind mitversichert. Voraussetzung: Diese werden nicht ausschließlich beruflich genutzt und sind keine Handelsware.
Sonstige Gegenstände wie Pflanzen, Sportgeräte und Kfz-Zubehör (keine Ersatzteile),
die eigenen Antennenanlagen, alle medizinische Hilfsmittel (z. B. Krankenfahrstuhl),
der Rasenmäher und auch die Haustiere sind versichert.
Gegenstände von Dritten, die sich in der Wohnung des Versicherungsnehmers befinden sind ebenfalls mit in den Versicherungsschutz eingeschlossen. Ausgenommen von dieser Regelung ist der Hausrat des Untermieters.
Alle Einbaugegenstände (z. B. Küchen, Schränke) und sanitäre Anlagen die mit dem Gebäude fest verbunden sind, werden auch in den Versicherungsschutz eingeschlossen.
Wertsachen hingegen sind nur in bestimmtem Umfang in den Versicherungsschutz eingeschlossen. Gestohlene Wertgegenstände werden in der Regel wie folgt ersetzt:
Bargeld bis maximal 1.500 Euro, Urkunden und Wertpapiere bis maximal 3.000 Euro
Schmuck, Edelmetalle, Edelsteine, Briefmarken, Münzen bis maximal 25.000 Euro.
Diese Entschädigungsgrenzen können sich erhöhen, wenn die Wertsachen in einem Tresor gesichert werden. Ggf. ist die Deckung gegen Zusatzbeitrag zu erhöhen.
Hinweis: Maßgeblich sind immer die Allgemeinen Versicherungsbedingungen und unterschiedlichen Tarife der Versicherer.
Deckungserweiterungen
Etliche Versicherer bieten mehr als nur den einfachen Grundschutz. Zusatzleistungen (z. B. Fahrradversicherung, Überspannungsschäden uvm.) sind dann im Beitrag bereits enthalten. Die Entschädigungsgrenzen sind in den meisten Fällen aber bis zu einem bestimmten Prozentsatz der Versicherungssumme begrenzt. Möchten Sie hierfür höhere Leistungen so lässt sich dies häufig gegen Zuzahlungvereinbaren.
Überspannungsschaden
Überspannungsschäden, die durch Blitz hervorgerufen werden sind recht häufig.
Wertvolle technische Einrichtungen (TV/Stereo/PC) können hier erheblichen Schaden erleiden. Die Entschädigungshöhe beträgt meist nur 5% der Versicherungssumme.
Die Erweiterung des Versicherungsschutzes ist empfehlenswert – wohl die sinnvollste Erweiterung.
Fahrraddiebstahl
Für Fahrräder erstreckt sich der Versicherungsschutz auch auf Schäden durch Diebstahl, wenn nachweislich das Fahrrad zur Zeit des Diebstahls in verkehrsüblicher Weise durch ein Schloss gesichert war und außerdem der Diebstahl zwischen 6 Uhr und 22 Uhr verübt wurde oder sich das Fahrrad zur Zeit des Diebstahls in Gebrauch oder in einem gemeinschaftlichen Fahrradabstellraum befand. Für die mit dem Fahrrad lose verbundenen und regelmäßig seinem Gebrauch dienenden Sachen besteht Versicherungsschutz nur, wenn sie zusammen mit dem Fahrrad abhandengekommen sind.
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf die besonders vereinbarte Versicherungssumme begrenzt (z. B. 200 bis 500 Euro oder auch weniger). Für besonders teure bzw. High-Tech-Räder empfiehlt sich daher eine extra Fahrradver-sicherung. Fragen Sie ggf. bitte bei uns an.
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