In den Bereich der KFZ-Versicherung fallen die Kfz-Haftpflichtversicherung, die Kaskoversicherung, der Schutzbrief, die Insassenunfallversicherung sowie die Verkehrsrechtschutzversicherung. Allerdings beinhaltet diese Bezeichnung nicht nur Personenkraftwagen, sondern alle motorisierten Fahrzeuge, die man Straßenverkehr teilnehmen. Um mit seinem Fahrzeug am Straßenverkehr teilnehmen zu können, muss eine Kfz-Haftpflichtversicherung vorliegen, wobei der Halter des Fahrzeuges der Versicherungsnehmer ist. Der Sinn der Kfz-Haftpflichtversicherung liegt darin, Unfallgeschädigte finanziell zu schützen, beinhaltet jedoch nicht die Kostenerstattung der Schäden am eigenen Fahrzeug. Die von der Kfz-versicherung regulierten Schäden beinhalten Personenschäden in Form von Kosten für die Behandlung und Heilung oder als Rente bei Invalidität, Sachschäden an anderen Fahrzeugen und Objekten, Vermögensschäden und immaterielle Schäden sowie Forderungen, die im Zusammenhang mit der Betriebsgefahr entstehen. Bei der Gestaltung der Beiträge hat das Versicherungsunternehmen weitestgehend freie Hand, wobei in der Regel statistische Werte, die sich aus der Typen- und der Regionalklasse ergeben, zugrunde gelegt werden. Daneben gewähren Versicherer Schadensfreiheitsrabatte, was bedeutet, dass sich die Versicherungsprämie in Relation zu Jahren ohne Schäden reduziert. Weitere Faktoren für die Beitragsermittlung können unter anderem das Alter des Versicherungsnehmers, die von ihm jährlich gefahrenen Kilometer, das Alter und der Wert des Fahrzeuges oder der regelmäßige Abstellplatz sein. Die Kaskoversicherung ist eine freiwillige Zusatzversicherung, die die Schäden am eigenen Fahrzeug reguliert. Bei einer Vollkaskoversicherung sind dies nahezu alle Schäden, bei einer Teilkaskoversicherung sind die Schäden auf beispielsweise Diebstahl, Brand, Sturm- und Hagelschäden oder Glasschäden eingeschränkt. Durch einen Schutzbrief werden Hilfeleistungen sichergestellt, wenn der Versicherungsnehmer eine Panne oder einen Unfall erleidet, das Fahrzeug entwendet wird, aber auch, wenn der Versicherungsnehmer auf einer Reise ohne das versicherte Fahrzeug auf Hilfeleistung angewiesen ist. Die Insassenunfallversicherung greift dann, wenn der Versicherungsnehmer einen Unfall mit einem versicherten Fahrzeug erleidet, das rechtmäßig gebraucht wurde, die Verkehrsrechtschutzversicherung übernimmt die Kosten von Rechtsstreitigkeiten rund um das Verkehrsrecht.
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