Lexikon zur Hausratversicherung
Allgemeines zur Hausratversicherung
Die Hausratversicherung ersetzt Ihnen Schäden, die durch Feuer oder andere Gefahren an Ihrem Hab und Gut entstehen. Auch kleinere Schäden, z.B. ein gebrochenes Leitungswasserrohr setzt die ganze Wohnung unter Wasser oder nach de m Rückkehr aus dem Urlaub stellen Sie fest, dass nach einem Einbruch die Wohnung halb leer und verwüstet ist, können Ihr Finanzbudget stark belasten. Hier hilft Ihnen die Hausratversicherung uns erstattet Ihnen die entstanden Kosten.
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1. Wer bearbeitet meinen Antrag? |
Wir, tarifcheck-versicherungen.com prüfen Ihren Antrag auf Vollständigkeit und leiten ihn an die gewünschte Gesellschaft weiter. Die jeweilige Gesellschaft ist Ansprechparter für alle Fragen zum Versicherungsschutz, Ihrem Antrag und bei Schadensfällen. Die Kontaktdaten (Servicetelefon usw.) werden Ihnen von der jeweiligen Versicherungsgesellschaft mitgeteilt.
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2. Was gehört zum Hausrat? |
Hausrat sind alle zum Ge- und Verbrauch in den Haushalt eingebrachten Gegenstände. Etwas verständlicher ist die Definition "Alles was Sie beim Umziehen mitnehmen". Auch wenn diese Definition rechtlich nicht 100% richtig ist, ist sie leicht verständlich. Beispiel sind: Wohnungseinrichtung, Elektro- u. Gasgeräte,
Lebens- u. Genussmittel, Gebäudebestandteile und sonstige Installationen, die Sie als Mieter/Eigentümer einer in einem Mehrfamilienhaus gelegenen Wohnung angeschafft haben, Wertsachen
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3. Was beinhaltet die Hausratversicherung ? |
Die Hausratversicherung deckt folgende Grundgefahren ab: Brand, Blitzschlag, Explosion Einbruchdiebstahl, Raub, Vandalismus Leitungswasser, Rohrbruch, Frostschäden Sturm, Hagel sowie auch die evtl. daraus entstehenden Schäden Gute Deckungen umfassen Sondereinschlüsse oder lassen diese mitversichern: Überspannungsschäden durch Blitzschlag (meist bis 5% mitversichert) Glasbruchschäden an Mobiliar-/Gebäudeverglasungen Glaskeramikkochflächen Fahrraddiebstahl Wasseraustritt aus Aquarien Inhalte Ihres Bankschließfachs
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4. Welche Schädendeckt die Hausratversicherung NICHT ab? |
Schäden durch grobe Fahrlässigkeit vorsätzlich herbeigeführte Schäden Schäden durch Kriegsereignisse jeder Art Schäden durch Kernenergie Ebenfalls nicht eingeschlossen sind Schäden durch Sturmflut Einbruchdiebstahl-/Beraubungsschäden, die durch bei Ihnen wohnende Personen begangen werden.
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5. Was ist eine Unterversicherung/Unterversicherungsverzicht? |
Eine Unterversicherung liegt vor, wenn der Wert (meist der Neuwert) der versicherten Schäden höher ist als die Versicherungssumme. Sollte es hier zu einem Schadenfall kommen, wird bei bestehender Unterversicherung der Schaden auch nur anteilig beglichen, auch wenn der Gesamtschaden unterhalb der versicherten Summe liegt. Es wird nach folgender Formel gekürzt: Schaden x Versicherungssumme % Versicherungswert = Entschädigung
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6. Wie weit erstreckt sich der Versicherungsschutz meiner Hausratversicherung? |
in der im Versicherungsschein genannten Wohnung bei Umzug in der neuen Wohnung während des Umzugs in eine neue Wohnung, längstens jedoch für 8 Wochen nach Umzugsbeginn in beiden Wohnungen in den zur Wohnung dazugehörenden Keller- und Speicherräumen in Nebengebäuden, sofern sie auf dem gleichen Grundstück stehen in Ihrer Garage, die sich in der Nähe Ihrer Wohnung befindet (doch nur wenn diese privaten Zwecken dient) in Räumen, welche Sie zusammen mit anderen Hausbewohnern nutzen, begrenzt auf Ihnen gehörenden Waschmaschinen und Wäschetrocknern außerhalb Ihrer Wohnung weltweit vorübergehend (je nach Bedingungen für Außenversicherung der einzelnen Gesellschaften)
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7. Unser Sohn absolviert Wehr- bzw. Zivildienst in einer anderen Stadt. Benötigt er eine eigene Hausratversicherung? |
Nein. Solange er keinen eigenen Haushalt gründet, sind die Sachen im Rahmen der elterlichen Hausratversicherung für die Dauer der Grundwehr- oder Ersatzdienstzeiten versichert.
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8. Ab wann ist eine Wohnung NICHT ständig bewohnt? |
Nach den Tarifwerken der Hausratversicherungist eine Wohnung dann nicht ständig bewohnt, wenn sich über 60 Tage hinweg keine aufsichtsberechtigte volljährige Person über Nacht in der Wohnung aufhält. Bei diesen nicht-ständig-bewohnten-Wohnungen ist die Risikoprämie etwa doppelt so hoch wie bei ständig bewohnten Haushalten. Zusätzlich sind eine ganze Reihe von Gegenständen in diesem Fall vom Versicherungsschutz ausgenommen.
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9. Ich bin oft beruflich lange Zeit auf Dienstreisen und auf Auslandseinsätzen. Was muss ich beachten? |
Planen Sie einen längeren Urlaub, oder sind Sie beruflich länger nicht an Ihrem Wohnort, sollten Sie das Ihrer Versicherung mitteilen. Länger heißt in der Regel mehr als 60 Tage. Versäumen Sie es, eine längere Abwesenheit der Versicherung mitzuteilen, und entsteht in dieser Zeit ein Schaden, so kann die Versicherung die Zahlung verweigern. In diesem Fall ist zu empfehlen, dass Sie eine Person Ihres Vertrauens mit der regelmäßigen Kontrolle Ihrer Wohnung beauftragen.
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10. Ein Untermieter ist bei mir eingezogen. Sind seine Sachen über meinen Hausratvertrag versichert? |
Nein. Er muss seine Sachen selbst versichern. Anders wäre es, wenn Sie ihm ein möbliertes Zimmer zur Verfügung stellen. Ihre eigenen Sachen, die der Untermieter mit Ihrer Zustimmung benutzt, sind versichert.
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11. Wer braucht eine Hausratversicherung? |
Wenn der Hausrat mit Leichtigkeit zu ersetzen ist, weil er nur aus Pappkartons und billigem Inventar besteht, ist eine Versicherung oft überflüssig. Je hochwertiger und teuerer Ihr Hausrat ist, desto sinnvoller wird die Versicherung. Nach einem Wohnungsbrand ist dann ein großer finanzieller Aufwand nötig, um den gewohnten Lebensstandard wieder herzustellen.
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12. Schäden durch Feuer |
Unter dem Begriff der Feuerschäden werden Schäden durch Brand, direkten Blitzeinschlag (es gibt auch den indirekten, siehe Überspannungsschäden), und Explosion zusammengefasst. Schwelbrände werden von dieser Definition nicht erfaßt, da Brand im Sinne der Versicherungsbedingungen eine offene Flamme voraussetzt. Auch der Tatsache, daß Fernseher implodieren wird hier nicht Rechnung getragen. Diese Ausschlüsse werden aber von vielen Gesellschaften inzwischen mit angeboten.
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13. Leitungswasser |
Schäden durch Leitungswasser entstehen durch den bestimmungswidrigen Austritt von Leitungswasser aus dem Rohrsystem oder fest damit verbundenen Anlagen.
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14. Einbruchdiebstahl/Vandalismus |
Wenn bei Ihnen eingebrochen wird, werden die gestohlenen Gegenstände durch die Hausratversicherung ersetzt. Sollten die Einbrecher aber auch die Wohnung noch verwüßten oder Gegenstände zerstören, spricht man von Vandalismus. Auch solche Schäden sind durch die Hausratversicherung abgedeckt.
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15. Sturm und Hagel |
Sturm (laut Definition eine wetterbedingte Luftbewegung ab Windstärke 8) und Hagel sind eher selten für Schäden am Hausrat verantwortlich. Wenn es doch vorkommen sollte, wird der Schaden meistens umso grösser.
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16. Längere Abwesenheit von der Wohnung |
Planen Sie einen längeren Urlaub, oder sind Sie beruflich länger nicht an Ihrem Wohnort, sollten Sie das Ihrer Versicherung mitteilen. Länger heisst in der Regel mehr als 60 Tage. Versäumen Sie es, eine längere Abwesenheit der Versicherung mitzuteilen, und entsteht in dieser Zeit ein Schaden, so kann die Versicherung die Zahlung verweigern.
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17. Gefahrerhöhung |
Alle Umstände, die zu einer Erhöhung des Risikos für die Versicherung führen, sollten Sie der Versicherungsgesellschaft schriftlich mitteilen. Vorsicht: Eine Gefahrenerhöhung kann bereits ein Baugerüst darstellen, wenn Ihr Wohnhaus renoviert wird.
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18. Hotelkosten im Schadenfall |
Wird Ihre Wohnung z.B. nach einem Wasserschaden unbewohnbar, werden Hotelkosten ersetzt.
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19. Schäden durch Stromausfall |
Schäden durch StromausfallSchäden durch Stromunterbrechung oder technisches Versagen der Kühleinrichtung.
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20. Tiefkühl-/Gefriergut |
Schäden durch StromausfallSchäden durch Stromunterbrechung oder technisches Versagen der Kühleinrichtung.
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21. Implosion |
Wenn zum Beispiel Ihr Fernseher implodiert.
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22. Nutzwärme / Sengschäden |
Im Wäschetrockner entzündet sich die Kleidung beim Trocken. Wenn Sie die Nutzwärmeschäden eingeschlossen haben, bekommen Sie auch den Wäschetrockner ersetzt, also da wo die Nutzwärme entsteht. Sonst würden nur Folgeschäden bezhalt werden.
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23. Anprall/Absturz von Luftfahrzeugen / Anprall von Fahrzeugen |
Ein PKW prallt z.B.gegen Ihr Haus und es fällt der TV aus dem Wandhalter, auch dann erhalten Sie Ersatz.
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24. Wasserverlust infolge Rohrbruch |
Hier ist der finanzielle Schaden des weglaufenden Wassers versichert.
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25. Aquarien und Wasserbetten |
Es werden die Schäden durch auslaufendes Wassers versichert, nicht das Aquarium / Wasserbett selbst.
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26. Inhalt von Schließfächern |
z.B. das Bahnhofsschließfach
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27. Diebstahl aus Krankenzimmer |
Bei stationären Aufenthalt werden entwendete Sachen bezahlt.
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28. Diebstahl von Wäsche und Kleidung auf dem Versicherungsgrundstück |
Falls Ihre Kleidung von der Leine gestohlen wird, muss das polizeilich gemeldet werden, wenn Sie Ersatz haben wollen.
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29. Diebstahl von Gartenmöbeln/-geräten auf dem Versicherungsgrundstück |
Hier müssen diese nicht sonderlich gesichert sein, aber eine polizeiliche Meldung muss erfolgen.
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30. Diebstahl aus verschlossenen KFZ |
Gilt nur bei Einbruch bei verschlossenen KFZ, elektronische Geräte wie Notebooks im Kofferraum sind meist ausgeschlossen.
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31. Wertsachen im Bankgewahrsam |
Wenn Ihr Schmuck aus dem Banktresor gestohlen wird...
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32. Rückreisekosten aus dem Urlaub |
In Erweiterung des § 2 AL-VHB 2003 ersetzt der Versicherer Fahrtmehrkosten, wenn der Versicherungsnehmer wegen eines erheblichen Versicherungsfalles gemäß AL-VHB 2003 vorzeitig seine Urlaubsreise abbricht und an den Schadenort reist. Als Urlaubsreise gilt jede privat veranlasste Abwesenheit des Versicherungsnehmers vom Versicherungsort von mindestens vier Tagen bis zu einer Dauer von höchstens sechs Wochen.
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33. Elementarschäden |
Überschwemmung durch Witterungsniederschläge, oder Ausuferung von oberirdischen Gewässern, Schneedruck, Lawinen, Erdrutsch, Erdfall, Erdbeben
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34. Glasversicherung |
Versichert sind alle Glasscheiben der Wohnung, also Mobiliarverglasung, Türen, Fenster, Aquarien, aber keine Trinkgläser, Glas-Cerankochflächen falls eingeschlossen.
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35. Fahrraddiebstahl |
Wird das angeschlossene Fahrrad im Freien gestohlen oder der Keller aufgebrochen, wird dies zum Anschaffungspreis ersetzt.
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Alle Angaben ohne Gewähr - Gültig sind die jeweiligen Versicherungsbedingungen

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