Private Krankenversicherung PKV
Informationen zur Privaten Krankenversicherung
Die private Krankenversicherung kann sich schon für Angestellte und Arbeiter mit mittlerem Einkommen lohnen. Die Beiträge werden unabhängig vom Einkommen des Versicherten berechnet. Für viele ist der private Gesundheitsschutz deutlich preiswerter als die gesetzliche Pflichtversicherung.
Der Grund: der Beitrag zur Privaten richtet sich nach dem Leistungsumfang und dem Eintrittsalter, nicht nach dem Verdienst – ein klarer Vorteil für gut verdienende Singles und kinderlose Ehepaare, wenn beide berufstätig sind. Bei Arbeitnehmern übernimmt auch hier der Arbeitgeber die Hälfte.
Ausnahme: Beamte. Für sie zahlt die so genannte Beihilfe sogar bis zu 80 Prozent, so dass nur noch die Restkosten privat abgesichert werden müssen.Hier Vergleich zur privaten Krankenversicherung anfordern
Wer sich privat versichern kann
Selbstständige und Freiberufler können unabhängig von der Höhe ihres Ein-kommens jederzeit in die private Krankenvollversicherung wechseln.
Arbeitnehmer, deren Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze liegt. Arbeitnehmer mit einem Arbeitsentgelt oberhalb der Versicherungspflichtgrenze (2007: jährlich 47.700 Euro) können in die Private Krankenvollversicherung wechseln.
Wichtige Einschränkung ab Janurar 2007: Die Versicherungspflichtgrenze muss drei Jahre in Folge übersprungen worden sein!
Versicherungspflichtgrenze: Festgelegter Höchstbetrag vom Bruttoeinkommen, bis zu welchem der Arbeitnehmer in der gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert ist. Urlaubs- und Weihnachtsgeld sowie Bonuszahlungen zählen zum Bruttogehalt.
2007 3.975,00 Euro bei 12 Monatsgehältern 3.669,23 Euro bei 13 Monatsgehältern 3.533,33 Euro bei 13,5 Monatsgehältern 3.407,14 Euro bei 14 Monatsgehältern
2007
3.975,00 Euro bei 12 Monatsgehältern
3.669,23 Euro bei 13 Monatsgehältern
3.533,33 Euro bei 13,5 Monatsgehältern
3.407,14 Euro bei 14 Monatsgehältern
Arbeitnehmer deren Arbeitsentgelt unter der Versicherungspflichtgrenze liegt sind Pflichtmitglieder der gesetzlichen Krankenkasse. Dieser Personenkreis kann durch eine private Zusatzversicherung die vorhandenen Lücken schließen.
Studenten können sich von der Pflichtversicherung befreien lassen.
Beihilfeberechtigte Personen/z. B. Beamte, Beamte erhalten eine Beihilfe zu ihren Krankheitsaufwendungen. Die private Krankenversicherung bietet sogenannte Prozent- bzw. Quotentarife an, die auf die Beihilfe zugeschnitten sind. Vorgesagtes gilt auch für Richter, Beamte auf Probe, Ruhestandsbeamte und Richter im Ruhestand und deren Hinterbliebenen.
Kostenersparnis und bessere Leistungen
Bevor Sie sich für eine private Krankenversicherung entscheiden, sollten Sie nicht nur Ihre gegenwärtige Situation, sondern auch ihre Zukunftsplanung berücksichtigen. Wenn Sie bald eine Familie mit Kindern gründen wollen, sind Sie durch die Möglichkeit der Familienversicherung oft am besten in einer gesetzlichen Kasse aufgehoben. Wollen Sie aber Single bleiben oder spielen Kinder in Ihrer Zukunftsplanung nur eine untergeordnete Rolle, können Sie in einer privaten Krankenversicherung über die Jahre etliche tausend Euro sparen – und das bei deutlich besseren Leistungen.
Die gewünschten Leistungen vor der Angebotserstellung festlegen
Mit der Wahl des Tarifs können Sie selbst über das Leistungsniveau, aber auch über die Höhe des monatlichen Beitrags zu Ihrer privaten Krankenversicherung entscheiden. Vor dem Vertragsabschluss sollten Sie sich im klaren sein, was Sie von Ihrem Versicherungsschutz erwarten – und welchen Beitrag Sie dafür zahlen wollen.
Welche Leistungen versichern?
Die Versicherungsleistungen der privaten Krankenversicherungen sind unterschiedlich.
Folgende Leistungen werden regelmäßig von allen Versicherungen umfasst:
- Ambulante Heilbehandlung
- Stationäre Heilbehandlung (häufig im Ein- oder Zweibettzimmer beim Fach- oder Chefarzt)
- Zahnärztliche Behandlung
- Auslandskrankenversicherungsschutz weltweit (meistens mit eingeschlossen)
- Krankentagegeld / Verdienstausfalls-Versicherung (optionale Zusatzleistung – aber sehr wichtig)
- Krankenhaustagegeldversicherung (optionale Zusatzleistung)
- Pflegeversicherung
Bei der privaten Krankenversicherung geht der Patient gegenüber der Krankenkasse grundsätzlich in Vorleistung. Er bezahlt zunächst die Arztrechnung aus seiner Tasche. Der Arzt stellt seine Leistung dem Versicherten in Rechnung. Anschließend rechnet der Versicherte die Rechnung des Arztes mit seiner Versicherung ab. I. d. R. hat der Versicherte ein Zahlungsziel gegenüber seinem Arzt, so dass es praktisch zu keiner Vorleistung kommt.
Tipp: Zu beachten ist ferner, dass Sie nach einem Wechsel von einer gesetzlichen Versicherung zur privaten Krankenversicherung nur unter ganz speziellen Umständen wieder zurück in das gesetzliche System wechseln können, beispiels-weise, wenn Ihr Bruttojahresgehalt wieder unter die Beitragsbemessungsgrenze sinkt oder wenn sich Ihr Status ändert.
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