Haftpflichtversicherung

Angebot an alle , die eine qualitativ hochwertige und erschwingliche Haftpflichtversicherung wünschen.

Jeder Erwachsene haftet für Schäden, die er selbst schuldhaft verursacht – und das in unbegrenzter Höhe.
Daher ist eine private Haftpflichtversicherung eigentlich Pflicht. Bei speziellen Haftungsrisiken sind zusätzlich spezielle Versicherungsverträge zur PHV nötig. Die private Haftpflichtversicherung deckt die meisten Ansprüche ab, die im Alltag entstehen können – und das weltweit. Lösen Ihre Kinder einen Brand aus oder verursachen Sie als Fußgänger oder Radfahrer einen Verkehrsunfall, dann zahlt die Haftpflichtversicherung den Schaden des Geschädigten. Bei Personenschäden übernimmt sie auch lebenslange Renten- oder Unterhaltszahlungen. Hier Vergleichsangebot zur PHV anfordern

abstand

Häufig sind es jedoch die kleinen Dinge, die im Alltagsleben kaputt gehen: Die Digitalkamera des Freundes, die Ihnen herunterfällt oder der Außenspiegel des Nachbarwagens, der Ihrem Fahrradlenker im Weg steht. Diese und andere Sachschäden regelt die Privathaftpflicht ohne viel Aufhebens.

Versicherte/versicherbare Risiken

Die Standardabdeckung einer Privathaftpflichtpolice umfasst die folgenden Schadenarten:
Personenschäden sind alles Schäden, bei denen durch Ihr Verschulden Personen verletzt werden.
Sachschäden – Bei einer Beschädigung oder gänzlichen Zerstörung einer Sache spricht man von einem Sachschaden. Schäden an geliehenen oder gemieteten Sachen sind i.d.R. ausgeschlossen! Eine Ausnahme: Häufig sind Mietsachschäden bis zu einer bestimmten Summe mitversichert oder mitversicherbar.
Vermögensschäden sind Schäden, deren Folge Vermögens- und/oder Einkommenseinbußen darstellen.
Schmerzensgeld – Die Haftpflichtversicherung ersetzt auch Ansprüche auf Schmerzensgeld als Folge eines Personenschadens. Die Regulierung erfolgt im Rahmen der Versicherungssumme für Personenschäden.

Wichtige Deckungserweiterungen

Zu der üblichen Standardabdeckung bieten die Versicherer gegen Mehrbeitrag zusätzlichen Risikoschutz. Einige Deckungserweiterungen sind bei einigen Gesellschaften automatisch ohne Mehrbeitrag mit eingeschlossen. Ein evtl. Vergleich muss also auch die Tarifdetails mit berücksichtigen. Der Internetvergleich enthält selbstverständlich diese Detail-informationen. In der Folge sind die wichtigsten Deckungserweiterungen aufgeführt.

Forderungsausfallsdeckung

Warum die Forderungsausfallsdeckung so wichtig ist: Für den Fall, dass jemand Ihnen einen Schaden zufügt, und diesen nicht zahlen kann, tritt Ihre eigene Haftpflicht für den Ihnen entstandenen Schaden nur dann ein, wenn Sie diesen Zusatzbaustein zusätzlich mitversichert haben. Da immer noch ca. 1/4 bis 1/3 der in der Bundesrepublik lebenden Bevölkerung nicht durch eine Privathaftpflicht abgesichert ist, ein wichtiger Zusatzbaustein für die Privathaftpflicht, gerade bei höheren Schäden, die oft existenzbedrohend sein können, wenn der Schädiger keinen Schadenersatz, bzw. bei Personenschäden auch kein Schmerzensgeld, etc. leisten kann.

Verletzung der Aufsichtspflicht deliktunfähiger Kinder

Kinder unter 7 Jahren gelten als schuldunfähig und sind aus diesem Grund nicht haftpflichtig. Im öffentlichen Verkehr ist das Alter auf Kinder unter 10 Jahren erhöht.
Beispiel: Zündelt Ihr 6-jähriger Bub in der Garage des Nachbarn, die daraufhin abbrennt, so ist Ihr Kind nicht haftbar zu machen, da es schuldunfähig ist. Der Schaden muss von Ihrem Nachbarn getragen werden. Soweit das bürgerliche Gesetzbuch. Liegt jedoch Ihrerseits eine Verletzung der Aufsichtspflicht vor, so wird man sich an Ihnen schadlos halten.
Hier greift diese Deckungserweiterung und übernimmt den Schaden.
Empfehlung: Wählen Sie diese Deckungserweiterung, wenn Sie Kinder unter 10 Jahren haben.

Mietsachschaden

Mietsachschäden sind Schäden, die an Ihrer gemieteten Wohnung entstehen.
Beispiele: Sie verschieben ein Möbelstück und beschädigen den Türstock. Ihnen fällt ein schwerer Gegenstand in das Badezimmerwaschbecken und zerstört dieses. Ihre Waschmaschine läuft aus (der Schaden Ihrer Möbel, wird gegebenenfalls
sofern Sie eine Hausratversicherung haben von dieser übernommen) und dringt in das Mauerwerk ein. Die Trockenlegung des Mauerwerkes geht zu Ihren Lasten. Hier hilft die Haftpflichtversicherung.
Empfehlung: Als Mieter ist auch hier auf ausreichende Deckung zu achten. I. d. R. sind Mietsachschäden in der Standardabdeckung nur bis zu bestimmten Höchstgrenzen mitversichert.

Allmählichkeitsschaden

In der Haftpflichtversicherung sind je nach Tarifbedingungen Sachschäden, die durch allmähliche Einwirkung von Temperatur, Dämpfen, Gasen oder Feuchtigkeit entstehen eingeschlossen.

Schlüsselverlust

Moderne Schließanlagen sind in Mehrfamilienhäusern keine Seltenheit. Die Ihnen zur Verfügung gestellten Schlüssel passen für die Hauseingangstür und zu Ihrer Wohnung. Sollten Sie Ihren Schlüssel verlieren, haften Sie und der Vermieter wird auf Schadenersatz bestehen.
Folge: Es müssen alle Schließzylinder für die Haustür und die Wohnungstüren und zwar auch der Mitbewohner, ausgetauscht werden. Schnell entstehen erhebliche Kosten. Dieses Risiko ist in der Privat-Haftpflichtversicherung als Extra mit zu versichern.

Surfbrettnutzung

Schäden, verursacht durch die Nutzung geliehener/gemieteter Surfbretter sind zusätzlich versicherbar.
Hinweis: Der Schaden, der an dem gemieteten/geliehenen Surfbrett entsteht, ist hier nicht gemeint! Sollten Sie dieses Risiko mitversichern wollen, so wählen Sie die Deckungserweiterung: »Fremde geliehene Sachen«. Hier gibt es aber nur wenige Anbieter, die dieses Risiko mitversichern.

Hüten fremder Hunde

Verursacht ein von Ihnen gehüteter, fremder Hund (ausgenommen Kampf-hunde) einen Schaden, sind Sie abgesichert. Sollte der Hundebesitzer jedoch eine eigene Hundehalter-Haftpflichtversicherung besitzen, tritt diese ein.

Tagesmutter

Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus dieser Tätigkeit, insbesondere aus der Beaufsichtigung von tagsüber zur Betreuung übernommener minderjähriger Kinder.
Mitversichert sind gesetzliche Haftpflichtansprüche der Kinder bzw. der Erziehungsberechtigten aus Schäden, die die betreuten Kinder erleiden.

Kleine Bauvorhaben

Versichert sind Sie als Bauherr oder Unternehmer von Bauarbeiten (Neu-, Umbauten,
Reparaturen, Abbruch, Grabearbeiten) bis zu einer Bausumme von in der Regel 50.000 Euro je Bauvorhaben. Die Deckungssummen sind von Gesellschaft zu Gesellschaft unterschiedlich.
Sobald dieser Betrag überschritten wird, entfällt die Mitversicherung. Es wird in diesem Fall keine Leistung erbracht.


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