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Risikolebensversicherung

Die Risikolebensversicherung vergleichen

Die Risikolebensversicherung entspricht in Ihrer Konstruktion und dem wirtschaftlichen Hintergrund dem ursprünglichen Versicherungs- und Hinterbliebenenabsicherungsgedanken.
Risikolebensversicherung Die RLV zahlt bei Tod der versicherten Person die versicherte Todesfallsumme (Versicherungssumme) an die Bezugsberechtigten.
Da in den Beiträgen üblicherweise keine Sparanteile enthalten sind eignet sich dieses Produkt hervorragend zur Absicherung von wirtschaftlichen Risiken bei unvorhergesehenem Tod der versicherten Person.
Diese Risikolebensversicherung ist unbedingt erforderlich in allen Fällen, wo Angehörige vor den wirtschaftlichen Folgen des Todes z.B. des Hauptverdieners oder Darlehensnehmers abzusichern sind.

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Die Risikolebensversicherung gibt es in verschiedenen Ausprägungen. Am häufigsten ist die Risikolebensversicherung mit gleichbleibender Versicherungssumme und die Risikolebensversicherung mit fallender Versicherungssumme zu finden.

Die Risikolebensversicherung mit fallender Versicherungssumme wird meist zu Sicherung von Darlehen mit kontinuierlicher Tilgung verwendet. Die Versicherungssumme nimmt dabei im Lauf der Zeit in gleichem Maß ab, wie das Darlehen getilgt wird. Sie wird in diesem Zusammenhang von Banken auch in Verbindung mit Darlehens- und Kreditverträgen als so genannte Restschuldversicherung angeboten. Häufig ist - zur Sicherheit des Kreditgebers - der Abschluß einer solchen Restschuldversicherung Voraussetzung der Kreditgewährung.

Daneben gibt es als Sonderfall noch die Risikolebensversicherung auf verbundene Leben. Bei dieser Form der Risikolebensversicherung gibt es mehrere versicherte Personen. Die versicherte Todesfallleistung wird nur einmal beim Tod einer versicherten Person während der Versicherungsdauer fällig. Die Risikolebensversicherung auf verbundene Leben dient der gegenseitigen Absicherung wirtschaftlich voneinander abhängiger Personen (z. B. Geschäftspartner, (Ehe-)Paare ohne Kinder).

Der Beitrag (Versicherungsprämie) der Risikolebensversicherung ist abhängig vom Alter, vom Geschlecht und vom Gesundheitszustand der versicherten Person zum Versicherungsbeginn, sowie von der Versicherungssumme und der Laufzeit (Versicherungsdauer) der Versicherung.

Auch bei einer Risikolebensversicherung erwirtschaftet der Lebensversicherer Überschüsse zu Gunsten des einzelnen Versicherungsvertrags. Im Gegensatz zur Kapitallebens- oder zur Rentenversicherung spielen allerdings Zinsüberschüsse aus Kapitalanlagen dabei eine unbedeutende Rolle. Vielmehr handelt es sich um Risikoüberschüsse und Kostenüberschüsse. Diese entstehen dadurch, dass der Lebensversicherer weniger Todesfallleistungen erbringen und geringere Kosten aufwenden muss als kalkuliert. Diese Überschüsse erhält der Versicherungsnehmer entweder als Todesfallbonus oder als Beitragsverrechnung. Beim Todesfallbonus wird die Versicherungssumme durch die erzielten Überschüsse erhöht. Tritt der Versicherungsfall nicht ein, verbleiben sie beim Lebensversicherer. Bei der Beitragsverrechnung werden die Überschüsse sofort mit der kalkulierten Versicherungsprämie verrechnet, so dass sich ein reduzierter Zahlbeitrag ergibt. Der kalkulierte Beitrag wird in diesem Zusammenhang als Brutto- oder Tarifbeitrag, der um Überschüsse reduzierte Beitrag als Nettobeitrag bezeichnet. Tritt der Versicherungsfall während der Versicherungsdauer nicht ein, werden keine weiteren Leistungen fällig.

Grundsätzlich gibt es auch die Möglichkeit, die erzielten Überschüsse verzinslich anzusammeln und mit der Todesfallleistung oder beim Ablauf der Versicherungsdauer auszuzahlen. Diese Variante wird heute kaum noch angeboten und ist überwiegend noch bei Risikolebensversicherungen anzutreffen, die bis etwa 1980 abgeschlossen wurden.

Obwohl Risikolebensversicherungen keinen Sparanteil haben, kann es bei einer vorzeitigen Kündigung des Versicherungsvertrags zu einer Kapitalauszahlung kommen. Dies liegt daran, dass der Lebensversicherer zur Deckung des Risikos aus dem Risikoanteil der Versicherungsprämie eine Deckungsrückstellung bildet, aus der sich abhängig von der Tarifgestaltung ein Rückkaufswert ergeben kann.

Gerade junge Familien sind im Todesfall des Hauptverdieners oft nicht ausreichend abgesichert. Wenn zudem noch Kredite getilgt oder Darlehen finanziert werden müssen, weil z.B. ein Haus abgezahlt wird, droht schnell echte Existenz-Not.

Eine Risiko-Lebensversicherung bietet guten und lebensnotwendigen Schutz für diesen dramatischen "Fall der Fälle", der glücklicherweise nicht ganz so häufig eintritt. Deshalb ist dieser Schutz auch viel günstiger als Sie vielleicht denken.

Eine Risikolebensversicherung ist nicht als Geldanlage für die private Altersvorsorge  gedacht, sondern wichtig um die Hinterbliebenen zu versorgen. Bei Abschluss einer Risikolebensversicherung ist zu beachten dass grundsätzlich kein Geld zurückerstattet wird, sondern eine Zahlung nur erfolgt wenn der Versicherte während der Versicherungslaufzeit stirbt.
Eine solche Versicherungsart bietet bei relativ wenigen Beiträgen einen hohen Versicherungsschutz.

Eine Risikolebensversicherung ist  für junge Familien sowie Alleinerziehenden wichtig, denn bei Tod des Hauptverdieners kann die Versicherungssumme hier die Versorgung der Hinterbliebenen übernehmen oder für die Ausbildung der Kinder sorgen.

Ein absolutes Muss ist eine Risikolebensversicherung bei Darlehnsnehmern, die große Summen aufgenommen haben, hier bleibt der Hinterbliebene im Falle des Todes nicht auf einen großen Schuldenberg sitzen. Bei einigen Banken ist ein Versicherungsabschluss einer Lebensversicherung Voraussetzung für den Erhalt einer Kreditsumme.

Auch Geschäftspartner sollten eine Absicherung mit einer Risikolebensversicherung in Erwägung ziehen, um schwere wirtschaftliche Probleme abfangen zu können. Bei Ehepaaren ist es möglich eine Risikolebensversicherung auf zwei Leben abzuschließen, die Versicherungssumme wird hier aber nur einmal fällig, nämlich bei Tod des Erstverstorbenen. Bei solch einem Abschluss sind Beiträge günstiger als bei zwei Einzelverträgen.

Die Versicherungssumme der Risikolebensversicherung sollte sich aus dem persönlichen Sicherheitsbedürfnissen ergeben. Junge Familien und Alleinerziehende sollten eine hohe Absicherung wählen. Empfohlen wird eine Versicherungssumme von etwa fünf Bruttojahresgehältern. Die Summe der etwaig vorhandenen Schulden sollte dazu addiert werden.
Bei Kredit oder Darlehnsnehmern ergibt sich die Risikolebensversicherung aus der Höhe des geliehenen Geldes.
Bei allen anderen Versicherungsnehmern ist eine Grundversicherungssumme von drei Bruttojahresgehältern zu empfehlen. Dabei sollte aber immer die eigene finanzielle und familiäre  Situation mit beachtet werden.

Bei der Laufzeit einer Risikolebensversicherung ist auch die Versorgungssituation ausschlaggebend.
Wer der Meinung ist, das er in den nächsten Jahren  eine besonders hohe Hinterbliebenenvorsorge benötigt und danach nicht mehr, der kann eine günstige Versicherung mit fallender Summe abschließen.
Dazu besteht aber immer noch die Möglichkeit, dass man die abgeschlossene Versicherungssumme senkt oder den Vertrag kündigt wenn er nicht mehr gebraucht wird.
Bei einer Risikolebensversicherung gibt es im Grunde genommen in dem Leistungsangebot kaum Unterschiede. Gerade hier ist das wichtigste Kriterium für die Auswahl einer solchen Risikolebensversicherung, der Preis des Anbieters.

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