Rürup Rente Vergleich
Altersvorsorge für Selbstständige
Die Rürup Rente richtet sich vor allem an Selbständige. Viele von ihnen sind nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert, und könnten, wenn sie im Alter nicht mehr arbeiten können, mit dem Lebensunterhalt Probleme bekommen. Nachdem von der Politik die betriebliche Altervorsorge ausgebessert und die so genannte Riester Rente als privates Vorsorge-Angebot entwickelt wurde, kam in 2005 diese neue Form der privaten Altersvorsorge auf den Markt. Sie ist ebenfalls staatlich subventioniert. Die Rürup-Rente bietet ihnen somit das Werkzeug, nun in der Beitragsphase ebenfalls Steuern zu sparen (Nachgelagerte Versteuerung)
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Beratung bei der Rürup-Rente ist wichtig
Benannt nach Bernd Rürup, dem Ökonomen, unterscheidet sich die Rürup-Rente auch darin von der Riesterrente, dass es kein Kapitalwahlrecht gibt. Das heißt, dass dem Versicherten das Angesparte nicht in einer Summe zusteht, sondern ausschließlich als Rente.
Von den Vorsorgeaufwendungen, die 2005 gemacht wurden, können bis zu 60% steuerlich abgesetzt werden. Bei Singles wurde eine Summe von bis zu 12.000 € jährlich und bei Ehegatten eine Höchstsumme von 24.000 € im Jahr als berücksichtigungsfähig anerkannt.
Ist es so weit und der Versicherungsfall tritt ein, wird die Rürup-Rente als sonstiges Einkommen im Sinne des Einkommensteuergesetzes gewertet.
Zielgruppe der Rürup-Rentner sind die Selbständigen, die bisher eine relativ hohe Steuerbelastung haben. Die Rürup-Rente gilt als letzte Möglichkeit, steuerbegünstigt Altersvorsorge zu betreiben.
Weil es aber, wie in jeder Versicherung, auch bei der Rürup-Rente Stolperfallen gibt, die klar umschiffen kann, wer sich vorher genau informiert, geht es vor Abschluss eines Vertrages darum, sich beraten zu lassen, einen Preisvergleich der verschiedenen Versicherungsanbieter anzustellen und sich genau darüber im Klaren zu werden, was man will. Denn gerade bei der privaten Altervorsorge ist es wichtig, die besten Konditionen zu nutzen, darum ist ein Versicherungs-Vergleich unerlässlich!
Rürup Rente
Bis vor ein paar Jahren galt es noch als ultimatives Wahlversprechen, wenn ein Politiker sagte, die Renten seien sicher. Inzwischen sagt das niemand mehr, und es würde ihm auch ohnehin keiner glauben. Die Rentenkassen gelten als leer, die Deutschen werden immer älter, da kann sich niemand mehr darauf verlassen, mit Sicherheit jemals irgendetwas von seiner eingezahlten Rente zurückzubekommen. Selbst und privat für das Alter vorzusorgen, ist heute die Devise.
Nachdem von der Politik die betriebliche Altervorsorge ausgebessert und die so genannte Riesterrente als privates Vorsorge-Angebot entwickelt wurde, kam in 2005 eine neue Form der privaten Altersvorsorge auf den Markt: Die Rürup-Rente. Sie ist ebenfalls staatlich subventioniert.
Die Beiträge, die für die Rürup-Rente gezahlt werden, sind steuerlich absetzbar, wenn ein paar Bedingungen erfüllt sind:
- Das Geld muss monatlich als Leibrente ausgezahlt werden. Einen Anspruch auf vorzeitige Auszahlung des angesparten Betrages gibt es nicht.
- Die Rente darf nicht beginnen, bevor der Versicherte sein 60. Lebensjahr vollendet hat.
- Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag der Rürup-Rente dürfen nicht vererbbar oder in sonst einer Form kapitalisierbar sein.
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