Rürup Rente

Warum die Altervorsorge immer wichtiger wird

Sie denken über Ihre Altersvorsorge nach?

Dann haben Sie hoffentlich auch daran gedacht, dass Sie im Rentenalter Ihren gewohnten Lebensstandard möglichst erhalten wollen. Doch das lässt sich mit der gesetzlichen Rente nicht mehr realisieren. Sie sollten also dringend handeln.
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Rürup Rente 1. Schicht Basisversorgung

Das Förderkonzept

Durch die steuerliche Förderung der Rürup Rente haben Sie die Möglichkeit, den jährlichen Beitrag Ihres Vertrages als Sonderausgabe geltend zu machen. Im Jahr 2005 können Sie 60% des Beitrages, max. 60% des Höchstbetrages von 20.000 € (bei Verheirateten 40.000€),steuerlich absetzen. Ab 2006 steigt der Prozentsatz jährlich um 2% bis auf 100% in 2025.

Auch der Übergang zur nachgelagerten Besteuerung erfolgt schrittweise. Beginnt die Rentenzahlung im Jahr 2005 werden 50% der Rente besteuert. Dieser Prozentsatz steigt bis zum Jahr 2020 jedes Jahr um 2%, danach jeweils um 1%. Im Jahr 2040 wird dann die volle Besteuerung erreicht. Der Prozentsatz hängt vom Rentenbeginn Jahr ab.

Ansparphase abziehbarer Beitragsanteil
(Sonderausgabenabzug in Prozent)
Rentenphase nachgelagerte Besteuerung
(Anteil in Prozent)
2005: 60 % 2005: 50 %
2006: 62 % 2006: 52 %
2010: 70 % 2010: 60 %
2024: 98 % 2024: 84 %
2025: 100 % 2025: 85 %
2040: 100 % 2040: 100%

Der Höchstbeitrag vom 20.000€ bzw. 40.000€ ergibt sich als Summe aus:

  • Eigener Beitrag zur Gesetzlichen Rentenversicherung(GRV)
  • Arbeitgeberanteil zur GRV
  • Beiträge zur Rürup Rente

Steuerliche Förderung

Vorraussetzungen für die steuerliche Förderung

  • Lebenslange Rentenzahlung
  • Rentenbeginn frühenstens ab vollendeten 60. Lebensjahr
  • Rente ist nicht
    • beleihbar
    • vererbbar
    • veräußerbar
    • übertragbar
    • kapitalisierbar

Rürup Rente und Hartz IV

Im Rahmen des Arbeitslosengeld II muss abgesehen von gewissen Freibeträgen vor Bezug staatlicher Leistungen zunächst das "verwertbare" Vermögen aufgebraucht werden. Die Rürup Rente zählt nicht zu verwertbaren Vermögen nach Hartz IV. Ist also Hartz IV sicher.

Besonders geeignete Zielgruppe

  • Ledige Arbeitnehmer mit einem Monatsbruttoeinkommen über 2.000€.
  • Verheiratete Arbeitnehmer mit einem gemeinsamen Monatsbruttoeinhommen über 4.000€.
  • Selbständige, die Beiträge in die Gesetzliche Rentenversicherung oder in ein Versorgungswerk einbezahlen (z.B. Handwerker, Ärzte, Rechtsanwälte etc.).
  • Selbständige ohne Beiträge in die Gesetzliche Rentenversicherung oder ein Versorgungswerk bei denen die Höchstbeträge in der alten Sonderausgabenregelung noch nicht ausgeschöpft sind. Ansonsten sind hohe Einzahlungsbeträge in die Rürup Rente empfehlenswert.

Keine Gewähr für Richtigkeit

Über die individuellen Varianten der geförderten Vorsorge-Optionen und über mögliche zusätzliche Steuervorteile durch die Rürup-Rente informieren wir Sie gern ausführlicher.

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Fragen Sie uns

Überlassen Sie Ihre Altersvorsorge nicht dem Zufall. Lassen Sie sich gezielt beraten, welche Produkte zu Ihnen passen. Wie lange wollen Sie noch arbeiten? Wie viel Geld möchten Sie auf die "hohe Kante" legen? Und wie lange möchten Sie insgesamt sparen?

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